ai: Aus dem Jahresbericht Kolumbien 2005 PDF Imprimir E-mail
Escrito por Amnesty International   
Viernes, 31 de Diciembre de 2004 02:00

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

Verhandlungen zwischen der Regierung und der paramilitärischen Dachorganisation Vereinigte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien (Autodefensas Unidas de Colombia – AUC) führten nach vorliegenden Informationen dazu, dass im Berichtsjahr über 2500 AUC-Kämpfer ihre Waffen niederlegten. Der Verhandlungsprozess gestaltete sich jedoch äußerst problematisch, vor allem hinsichtlich der Frage der Straflosigkeit und vor dem Hintergrund, dass die AUC wiederholt gegen den von ihr erklärten Waffenstillstand verstieß und Paramilitärs nach wie vor für schwere und weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zeichneten. Zudem wurden Befürchtungen laut, paramilitärische Einheiten könnten in anderer Form wieder in den Konflikt eingreifen. amnesty international dokumentierte weiterhin enge Verbindungen zwischen den Sicherheitskräften und paramilitärischen Gruppierungen. Obwohl einige Indikatoren auf einen Rückgang politisch motivierter Gewalt etwa im Bereich der Entführungen und Massaker hindeuteten, waren Fälle von »Verschwindenlassen« und Folter im Berichtsjahr nach wie vor weit verbreitet.

Auch die Zahl der von den Streitkräften verübten extralegalen Hinrichtungen stieg nach vorliegenden Meldungen an. Die Zivilbevölkerung geriet zwischen alle Fronten des bewaffneten Konflikts und wurde sowohl von den Sicherheitskräften und Paramilitärs als auch von bewaffneten Oppositionsgruppen angegriffen. In der ersten Jahreshälfte fielen mindestens 1400 Zivilisten politisch motivierten Morden zum Opfer oder »verschwanden«. Etwa 1250 Personen wurden im Berichtszeitraum entführt. Rund 287000 Menschen sahen sich gezwungen, ihre Heimatorte zu verlassen. Hunderte Zivilisten wurden im Zuge von Massenfestnahmen oftmals widerrechtlich in Haft genommen. Die Regierung setzte in Stellungnahmen nach wie vor das Engagement für die Menschenrechte mit der Förderung des »Terrorismus« gleich. Im Dezember begnadigte sie 23 Gefangene, die der bewaffneten Oppositionsgruppe Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – FARC) angehörten. Die FARC weigerte sich jedoch, im Gegenzug von ihr als Geiseln gehaltene Menschen freizulassen. Die Regierung und die kleinere Oppositionsgruppierung Nationale Befreiungsarmee (Ejército de Liberación Nacional – ELN) setzten ihre Gespräche mit dem Ziel fort, offizielle Friedensverhandlungen aufzunehmen. Sowohl die FARC als auch die ELN trugen die Verantwortung für schwere und weit verbreitete Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wie Geiselnahmen und die Tötung von Zivilisten.

Paramilitärs

Verhandlungen zwischen der Regierung und der AUC, die vorgeblich darauf abzielten, bis Ende 2005 bis zu 20000 AUC-Kämpfer zu demobilisieren, wurden fortgesetzt, obwohl der Verbleib des seit dem 16. April als vermisst geltenden AUC-Führers Carlos Castaño während des Berichtszeitraums ungeklärt blieb. Am 16. April unterzeichneten die Regierung und die AUC das Abkommen von Santa Fé de Ralito, welches die Einrichtung einer »Konzentrationszone« in Tierralta im Departement Córdoba vorsah. Aus dieser Zone wurden die Sicherheitskräfte abgezogen und Haftbefehle gegen in der Region lebende AUC-Führer ausgesetzt. Eine im Januar von der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) nach Kolumbien entsandte Mission, die die Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens seitens der AUC überprüfen sollte, beaufsichtigte auch die Zusammenziehung paramilitärischer Einheiten in dieser Zone.

Über 2500 Paramilitärs sollen im Berichtszeitraum in verschiedenen Landesteilen demobilisiert worden sein. Es blieben jedoch Befürchtungen bestehen, dass paramilitärische Einheiten in anderer Form wieder in den Konflikt eingreifen könnten. Am 31. August erließ die Regierung Dekret 2767, das demobilisierten Paramilitärs die Möglichkeit eröffnete, gegen Bezahlung mit den Sicherheitskräften zu »kooperieren«.

Aufgrund internationaler, aber auch innerhalb des Landes geäußerter Kritik zog die Regierung eine Gesetzesvorlage zurück, die den rechtlichen Rahmen für die Demobilisierung illegaler bewaffneter Gruppen schaffen sollte. Der Gesetzentwurf ignorierte die Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung und leistete der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen Vorschub. Die Regierung lehnte einen von Kongressabgeordneten eingebrachten neuen Entwurf ab, der einige Defizite der Regierungsvorlage behob, und kündigte an, im Jahr 2005 selbst eine überarbeitete Fassung einbringen zu wollen. Die meisten Paramilitärs, die demobilisiert wurden, profitierten Berichten zufolge von Erlass 128, der den Weg für eine De-facto-Amnestie für Menschenrechtsverletzer bereitet hatte. Die fortgesetzte Anwendung dieses Dekrets begründete Zweifel am politischen Willen der Regierung, die Straflosigkeit zu bekämpfen.

Paramilitärische Einheiten verstießen weiterhin gegen die von ihnen im Dezember 2002 verkündete Waffenruhe. Für mehr als 1800 Tötungen und Fälle von »Verschwindenlassen« seit der Waffenstillstandserklärung wurden Paramilitärs verantwortlich gemacht. Zudem waren paramilitärische Truppen für Menschenrechtsverletzungen in Gebieten verantwortlich, in denen sie trotz ihrer Demobilisierung weiterhin mit offener oder verdeckter Unterstützung der Streitkräfte operierten.

Am 19. Mai sollen im Verwaltungsbezirk Tame im Departement Arauca etwa elf Kleinbauern von Paramilitärs getötet worden sein.

Am 18. April wurden mindestens zwölf Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Wayúu in Bahía Portete im Departement La Guajira ermordet. Bei den Tätern soll es sich ebenfalls um Paramilitärs gehandelt haben. Obwohl die Sicherheitskräfte zuvor über die Gefahr eines drohenden Einfalls paramilitärischer Einheiten informiert und auch während des Angriffs alarmiert worden waren, unternahmen sie offenbar keinen Versuch einzugreifen. Meldungen deuteten sogar darauf hin, dass einige der Opfer von Soldaten verschleppt und anschließend an Paramilitärs übergeben worden waren.

Straffreiheit

Die Generalstaatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen hochrangige Militärangehörige ein, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht wurden, so beispielsweise im Januar das Verfahren gegen General Álvaro Velandia Hurtado, dem das »Verschwindenlassen« und die Tötung von Nydia Erika Bautista im Jahr 1987 zur Last gelegt wurden. Die Bundesdisziplinarbehörde (Procuraduría General de la Nación) hatte sich noch 2003 für die Fortsetzung der Ermittlungen ausgesprochen. Im März wurde auch das Untersuchungsverfahren gegen General Rito Alejo del Río eingestellt, dem Verbindungen zu paramilitärischen Gruppierungen vorgeworfen wurden.

 

Nach wie vor nahm die Militärjustiz die Zuständigkeit für Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte, denen Menschenrechtsverletzungen angelastet wurden, für sich in Anspruch. Damit setzte sie sich über eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von 1997 hinweg, der die Ermittlungen in derartigen Fällen an die zivilen Justizbehörden verwiesen hatte.

»Krieg gegen den Terror«

Im August erklärte das Verfassungsgericht das Ende 2003 verabschiedete Anti-Terror-Gesetz für ungültig. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wäre es Militärangehörigen möglich gewesen, ohne gerichtliche Erlaubnis Personen festzunehmen, Häuser und Büros zu durchsuchen sowie Kommunikationswege zu überwachen.

Die Regierung untergrub weiterhin die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, indem sie in Stellungnahmen deren Engagement mit der Förderung des »Terrorismus« gleichsetzte. Am 16. Juni erklärte Staatspräsident Uribe: »Weil wir nicht den Mut haben, amnesty international anzuprangern, erlauben wir [dieser Organisation], den Terrorismus weltweit zu legitimieren.« Diese Anschuldigungen wurden sowohl von amnesty international als auch von anderen nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen und Vertretern der internationalen Staatengemeinschaft als unbegründet und inakzeptabel zurückgewiesen.

Im Zuge des von der Regierung geführten »Krieges gegen den Terror« wurden Hunderte Zivilisten, in erster Linie Kleinbauern, Menschenrechtsverteidiger, Gemeindesprecher und Gewerkschaftsmitglieder, Opfer von oftmals rechtswidrigen Massenfestnahmen und Inhaftierungen durch die Sicherheitskräfte. Viele dieser Festnahmen erfolgten allein aufgrund von Aussagen bezahlter Informanten. Sowohl die Bundesdisziplinarbehörde als auch der Ombudsmann für Menschenrechte und das Kolumbien-Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte übten an den Massenfestnahmen Kritik. (...)

(siehe auch: http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/17003BDF95763771C125702600435E86?Open)