| Urgent action: Sorge um Sicherheit |
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| Escrito por Amnesty International |
| Jueves, 18 de Mayo de 2000 02:00 |
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UA-Nr: UA-122/2000 AI-Index: AMR 23/034/2000 Datum: 18.05.2000 SORGE UM SICHERHEIT Die Familie von Nydia Erika Bautista, die vor 13 Jahren “verschwand”, und Rechtsanwälte haben sich gegen die Vorgehensweise der Militärjustizbehörden gewandt, die für diesen Fall zuständig sind. In jüngster Zeit haben Vertreter der Militärjustizbehörden nicht mehr die Rechtsanwälte der Familie, sondern die Familien direkt kontaktiert. Da die Familie sich gegen dieses Vorgehen der Militärbehörden ausgesprochen hat, fürchtet amnesty international, dass die Familienangehörigen in großer Gefahr sind. Kolumbien: die Familie von Nydia Erika Bautista und Rechtsanwälte der Juristenvereinigung “Comisión Colombiana de Juristas” (CCJ) Nydia Erika Bautista, eine Studentin und Mitglied der Guerillaorganisation “Movimiento 19 de Abril” (M-19) war im August 1987 “verschwunden”, nachdem sie von Soldaten verschleppt worden war. Ihre Leiche wurde 1990 gefunden. Die Familie von Nydia Erika Bautista hat sich seitdem unermüdlich dafür eingesetzt, dass die für ihr “Verschwindenlassen” und ihre Ermordung Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Da die Familie wiederholt Morddrohungen erhalten hat, sahen sich die Schwester von Nydia Erika Bautista und weitere Verwandte gezwungen, Kolumbien zu verlassen. Angehörige der Militärjustizbehörden wollen nun die Leiche von Nydia Erika Bautista zur Durchführung von DNA-Tests exhumieren. Die Familie und Rechtsanwälte der kolumbianischen Juristenvereinigung “Comisión Colombiana de Juristas” (CCJ) haben sich dagegen ausgesprochen, dass diese Tests von den Militärbehörden durchgeführt werden, da diese sich ihrer Auffassung nach nicht unparteiisch verhalten. Das Verfassungsgericht hat im August 1997 entschieden, dass Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Vereinten Nationen nicht von Militärgerichten behandelt werden. Die Ermittlungen der kolumbianischen Generalstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la Nación) zum “Verschwindenlassen” von Nydia Erika Bautista führten im September 1995 zur Entlassung von Brigadegeneral Álvaro Velandia Hurtado und im November 1995 zur Festnahme von drei Soldaten. Der Fall wurde danach den Militärgerichten übertragen. Später wurden die Namen von mehreren Zeugen veröffentlicht, die daraufhin Berichten zufolge beschattet wurden und anonyme Anrufe erhielten. Die drei Soldaten wurden im Januar 1997 freigelassen, nachdem die gesetzlich festgesetzte Frist für den Abschluss eines Gerichtsverfahrens abgelaufen war. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Das Militärjustizwesen hat bislang Angehörigen der Sicherheitskräfte, die wegen Menschenrechtsverletzungen unter Anklage stehen, in der Praxis nahezu völlige Straffreiheit garantiert. Staatspräsident Pastrana hat bislang keine Maßnahmen eingeleitet, um die Entscheidung des Verfassungsgerichts und die Empfehlungen der Vereinten Nationen umzusetzen, die vorschreiben, dass Menschenrechtsverletzungen nicht in die Zuständigkeit von Militärgerichten fallen. Menschenrechtler und andere Personen, die sich für die strafrechtliche Verfolgung der für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen einsetzen, laufen Gefahr, Opfer von Morddrohungen, Einschüchterungen und staatlichem Mord durch die Sicherheitskräfte und ihre paramilitärischen Verbündeten zu werden. EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, Telexe, Telegramme oder Luftpostbriefe, in denen Sie
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